Vorsorgevollmacht - Expertenrat am 06.10.2011

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Vorsorgevollmacht - Expertenrat am 06.10.2011

Beitrag von Presse » 05.10.2011, 07:01

Wenn Unfall oder Krankheit hilflos machen: Experten informieren über die Notwendigkeit und Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Das Justizministerium teilt mit:

Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wer entscheidet im Akutfall? Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die rechtliche Vertretung nach Unfall, Krankheit oder bei Behinderung jedoch frühzeitig regeln.
Am Donnerstag, 6. Oktober 2011, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals http://www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de

Quelle: Mitteilung vom 04.10.2011
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/Pres ... /index.php

WernerSchell
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Vorsorgevollmacht - Expertenrat am 06.10.2011

Beitrag von WernerSchell » 05.10.2011, 07:13

Presse hat geschrieben: Wenn Unfall oder Krankheit hilflos machen: Experten informieren über die Notwendigkeit und Vorteile einer Vorsorgevollmacht ..... Am Donnerstag, 6. Oktober 2011, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min). ....
In der o.a. Angelegenheit wurde dem Justizministerium NRW soeben mitgeteilt:
... ich habe Ihre Pressemitteilung in unser Forum übernommen. Den Text finden Sie unter: viewtopic.php?t=16445

Ich habe öfter die Erfahrung gemacht, dass sich auch Betreuungsgerichte schnell mit allerlei "dünnen" Erklärungen über Vorsorgevollmachten hinwegsetzen und offen davon sprechen, die sichere Vorsorge sei nur die rechtliche Betreuung. Ich habe Sie vor Jahren diesbezüglich bereits einmal angeschrieben. Nun bin ich mit einem Fall befasst, wo das Amtsgericht Neuss eine noterielle Generalvollmacht, mit allen erforderlichen Formulierungen, ignoriert und eine rechtliche Betreuung eingerichtet hat, widerrechtlich. In dieser Angelegenheit wird von der Vollmachtinhaberin zunächst mit meiner Unterstützung Schriftwechsel geführt. Wir streben eine Regulierung an, die die betroffene pflegebedürftige Frau in den Mittelpunkt stellt.
Manchmal gibt es im Leben Situationen, die einen nicht nachvollziehbaren Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit aufzeigen! ...

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gaby Modig
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Vorsorgevollmacht werden schnell in Zweifel gezogen

Beitrag von Gaby Modig » 07.10.2011, 09:23

WernerSchell hat geschrieben: .... Ich habe öfter die Erfahrung gemacht, dass sich auch Betreuungsgerichte schnell mit allerlei "dünnen" Erklärungen über Vorsorgevollmachten hinwegsetzen und offen davon sprechen, die sichere Vorsorge sei nur die rechtliche Betreuung. ....
Hallo Herr Schell,
ich kenne auch einen Fall, bei dem sich das zuständige Gericht über eine Vollmacht hinweggesetzt und eine rechtliche Betreuung angeordnet hat. Angeblich ging es um das "Wohl der betroffenen Person". Entscheidend waren aber wohl eher finanzielle Erwägungen interessierter Familienmitglieder und die konnten das Gericht entsprechend einseifen.
MfG Gaby Modig
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Cicero
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Rechtliche Betreuung kontra Vorsorgevollmacht

Beitrag von Cicero » 07.10.2011, 18:43

Ich bin zwar kein großer Kenner des Betreuungsrechts. Aber mir ist auch in jüngster Zeit ein Fall bekannt geworden, bei dem das zuständige Amtsgericht trotz umfangreicher und exakt formulierter Vorsorgevollmacht eine rechtliche Betreuung eingerichtet hatte. Darüber gab es sehr viel Diskussionen und Streit.

Cicero
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Einzelfälle

Beitrag von Lutz Barth » 08.10.2011, 16:12

Nun - ich möchte hier nicht den "Stab" über die Justiz brechen, wenngleich es sicherlich auch in unserem Rechtsstaat immer mal wieder Fehlentscheidungen gibt. Entscheidend allerdings ist, dass hiergegen der unmittelbar Betroffene Rechtsmittel einlegen kann und somit um Rechtsschutz in der nächst höheren Instanz nachsuchen kann.

In diesem Sinne sollten wir nicht "päpstlicher" als der "Papst" sein und gerade die in der Pflege engagierten wissen um die Problematik allgemeiner "Skandalisierungen". Auch hier gibt es beklagenswerte Defizite, wenngleich aber grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine ordentliche Pflege geleistet wird.

Im Übrigen setzt eine verlässliche Bewertung immer die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls voraus und eigentlich verbietet sich von daher eine "Fernanalyse".

Vom Grunde her ist daher die Initiative des Landesjustizministeriums zu begrüßen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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