Umfrage zur ärztlichen Suizidbeihilfe und künftiges Verbot!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Lutz Barth
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Umfrage zur ärztlichen Suizidbeihilfe und künftiges Verbot!

Beitrag von Lutz Barth » 15.05.2011, 06:58

Wie Ihnen sicherlich allen bekannt, wird der kommende 114. Deutsche Ärztetag auch über die ärztliche Suizidbeihilfe diskutieren.

Der Vorstand der BÄK hat aktuell den Text für eine Neuformulierung des § 16 Ä-MBO vorgelegt; darin heißt es:

„Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“


Was meinen Sie, sollte das Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung Eingang in das Berufsrecht finden?

>>> Zur Umfrage >>> http://iqb-info.de/tinc?key=2497ZtPg

Wir hoffen auf rege Unterstützung!

Lutz Barth
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Lutz Barth
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Umfrage beendet!

Beitrag von Lutz Barth » 02.06.2011, 06:40

Angesichts des nunmehr gefassten Beschlusses zum „Verbot der ärztlichen Suizidassistenz“ haben wir die aktuelle Umfrage beendet.

Das Ergebnis lautet bei 66 abgegebenen Stimmen wie folgt (Stand: 02.06.11 – 7.00 Uhr):

Für ein berufsrechtliches Verbot: 21 Stimmen = 32%

Gegen eine berufsrechtliche Bestimmung: 45 Stimmen = 68%

Insgesamt war die Ressonanz - gelinde ausgedrückt - mäßig und vielleicht ein Zeichen dafür, dass "Ethikdebatten" keinen mehr vom "Hocker" reißen - freilich diejenigen ausgenommen, die eine ganz konkrete Gesinnungsethik betreiben und hierbei nicht selten "Sonntagsreden" halten, die im Kern ausreichend sind, um entsprechende "Grundrechte versenken" zu können.

Die Befürworter der ärztlichen Suizidassistenz haben es nicht (!) verstanden, das "Arztethos" zu enttabuisieren und ggf. mit deutlichen Worten das nunmehr beschlossene Verbot ad absurdum zu führen.

Es war wohl nicht zureichend, für eine "neue" Arztethik zu plädieren, zumal es erkennbar verabsäumt wurde, die neuralgischen Punkte exakt zu benennen. "Autorenlesungen", halbherzige Pressemitteilungen und allein die Mahnung, humanistische Ideale bewahren zu müssen, reichen für sich genommen nicht aus, einen "Wissenschaftsbewerb um das bessere Argument" zu befördern, geschweige denn, inhaltlich fundierte Überzeugungsarbeit auch mit Blick auf die Rechtsdogmatik leisten zu können.

Jeder Dampfmichel sah sich veranlasst, über schwierigste Verfassungsrechtsfragen "zu schwätzen" und da nimmt es nicht wunder, dass die Kernfragen innerhalb eines pseudowissenschaftlich geführten Diskurses nicht identifiziert und problematisiert wurden.

Insofern darf hier lediglich auf die Pressemitteilung des SterbehilfeVerein Deutschlands verwiesen werden, der kurz und knapp darauf hinweist:

"Die Arbeit unseres Vereins geht weiter"
(Quelle: >>> http://www.sterbehilfedeutschland.de/sb ... ung_HP.pdf)

und u.a. selbstbewusst betont, dass sich die Ärzte, die mit dem Verein zusammenarbeiten, vom Beschluss nicht einschüchtern lassen.

Nun - die verfasste Ärzteschaft versagt offensichtlich ihren Patienten einen letzten humanen Akt und da stellt sich denn schon die Frage, wer hier "diletantisch" ist?
Die Sterbehilfe bleibt also dort angesiedelt, wo sie erkennbar schon immer war: in der Grauzone!

Hierfür sei der Ärzteschaft "Dank" gezollt :(
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 04.06.2011, 15:02

Man darf sich in diesem Zusammanhang doch Fragen, warum es Aufgabe der Ärzte sein soll, sich mit schwierigsten Verfassungsrechtsfragen auseinanderzusetzen. Wenn es diese Fragen zum Thema assisitierender Suizid gibt, warum werden sie dann nicht von den Verfassungsrechtlern in diesem Land beantwortet? Liegen diese im Koma oder fragt sie keiner?

Und wie kommt es, dass ein Jurist hier das Versenken von Grundrechten bejammert, ohne wohl etwas dagegen unternehmen zu wollen oder zu können. Reicht der juristische Sachverstand dazu nicht aus?

Und soll diese Dampfmichelpolemik ein Beitrag zu einem Wissenschaftswettbewerb um das bessere Argument sein? Ausserdem war mir als Nichtjurist nicht bewusst, dass schwierige Verfassungsrechtfragen durch Wettbewerbe gelöst werden.

Als Laie habe ich den durchaus begründeten Verdacht, dass hier ad infinitum die gleichen Argumente wiedergekäut werden, ohne dass wir uns der Beantwortung dieser schwierigen Verfasungsrechtsfragen annähern.

Die Frage,unter welchen Voraussetzungen ein selbstbestimmter Suizid möglich sein soll, kann man dich nicht allen Ernstes den Ärzten überlassen. Dass diese ohne eine Beantwortung dieser Frage lieber die Finger davon lassen, kann ich durchaus nachvollziehen.

Lutz Barth
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Wenig qualifiziert...

Beitrag von Lutz Barth » 04.06.2011, 18:05

Verehrter Thorstein,

Sie mögen mir nachsehen, dass ich nicht willens bin, Ihre despektierlichen Fragen zu beantworten. Gerade diese lassen darauf schließen, dass es gelegentlich Sinn macht, einen berühmten Ausspruch von Dieter Nuhr zu beherzigen und zwar in all denjenigen Debatten, die intraprofessionellen Sachverstand voraussetzen.

Weshalb Sie sich nun allerdings dazu aufschwingen, nachzufragen, ob der juristische Sachverstand nicht ausreichend sei, zeigt, dass Sie ggf. mit der Diskussion nicht nur überfordert sind, sondern sich im "Geiste" in bester Gesellschaft mit den sog. "Dampfmichel" wähnen.

Herbe Kritik - ohne Frage, und Ihr Hinweis darauf, dass Sie juristischer Laie sind, sollten Sie selber ernst nehmen und einfach den Rat eines Dieter Nuhrs beherzigen.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 04.06.2011, 18:38

Sehe geehrter Herr Barth,

dass sie meine Fragen für despektierlich halten, interessiert mich in keinster Weise.

Ein Verfassungsrechtler namens Dieter Nuhr ist mir nicht bekannt, geschweige denn irgendwelche berühmten Ausspüche dieses Mannes.

Wenn ich mich entscheiden müßte, ob sie Fragen beantworten oder mich alternativ als Dampfmichel bezeichenen, ist mir inzwischen zweiteres lieber, da ich ihnen ersteres sowieso nicht zutraue.

Und solange sie in diesem Forum ihren Sachverstand verbreiten, erlaube ich mir auch gelegentlich darauf zu reagieren. Immer in der Hoffnung, dass es hier noch den einen oder anderen Mitleser gibt.

Ansonsten sind von meiner Seite jetzt alle Nettigkeiten ausgetauscht, sie können aber sehr gerne noch mal nachlegen.

Schönen Wochenende

Lutz Barth
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"Nachlegen"

Beitrag von Lutz Barth » 04.06.2011, 19:51

Ach, lieber Thorstein.

Es wäre natürlich reizvoll, auf Ihr eloquentes Statement zu reagieren und da ich nicht um Ihre Profession weiß, allenfalls diese nur vermuten kann, belasse ich es lieber mit einem nett gemeinten Hinweis darauf, dass Dieter Nuhr kein Verfassungsrechtler ist :wink:

Das Sie sich persönlich gekränkt fühlen, tut mir insofern leid, weil dies nicht in meiner Absicht stand. Indes war der Hinweis auf die sog. "Dampfmichel" durchaus ernst gemeint, weil ich denke, dass gerade Ärztefunktionäre sich als Oberethiker gerieren und hierbei die tragenden Achsen einer Rechtsethik nicht hinreichend berücksichtigen.

Dass Sie mir die Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen nicht zutrauen, bekümmert mich schon ein wenig, werfen diese doch nicht im Ansatz nennenswerten Schwierigkeiten auf, über die hoffentlich ein Jurist nicht ernsthaft nachzudenken beginnt.
Pseudoakedemische Allgemeinplätze zu eröffnen, in denen zentrale Verfassungsrechtsfragen erörtert werden sollen, sind mir persönlich ein zunehmendes Ärgernis und ich verspüre keinen gesteigerten Drang, um des "lieben Friedens willen" auch hier im Forum nicht dazu zu stehen.

Nur in Parenthese sei angemerkt, dass "Wissenschaft" stets ein Wettbewerb um das bessere Argument ist und es steht zu vermuten an, dass dieser "Wettbewerb" eröffnet worden ist; dies deshalb, weil u.a. Jochen Taupitz (ein Medizinrechtler) das Verbot für zulässig hält. Es wird sich in der Zukunft zeigen müssen, welche Antworten die Rechtswissenschaft auf die Problematik zu bieten hat.

Auch ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende und hoffe doch sehr, dass Sie sich nicht allzu sehr grämen. Aber ich persönlich habe - offen eingestanden - derzeit die "Nase gestrichen voll" von dem unsäglichen Diskurs, der letztlich keiner ist und so mancher Beitrag von den Oberethiker nicht im Ansatz den wissenschaftlichen Arbeitsstandards genügt und - mit Verlaub - teilweise derart platt ist, dass gar ein "mangelhaft" schon geschmeichelt wäre.

Abschließend sei mir noch gestattet, darauf hinzuweisen, dass es nicht in meiner Absicht steht, hier im Forum meinen Sachverstand zu verbreiten, sondern dass ich lediglich zum weiteren Nachdenken anregen möchte und selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, hierauf zu reagieren und darauf zu hoffen, dass es den einen oder anderen Mitleser gibt. Aber auch hier gilt: Rechtswissenschaft ist eine Wissenschaft und wird nicht durch den Blick in eine "Glaskugel" ersetzt.

In diesem Sinne...
Mfg. Lutz Barth
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