Ersatzkassen in NRW erhalten 700.000 Euro
wegen Abrechnungsbetrugs zurück
Düsseldorf, 20.4.2017 - Die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen haben
für das Jahr 2016 mehr als 700.000 Euro von Ärzten, Zahnärzten, Pflegediensten
und Heil-/Hilfsmittelberbringern wegen gefälschter Abrechnungen
und anderer Betrügereien zurück erhalten. „Das ist erneut ein
überaus deutliches Zeichen, wie notwendig die Abrechnungsprüfungen
durch die Ersatzkassen sind. Die Versicherten haben einen Anspruch
darauf, dass ihre Versichertengelder nicht missbraucht und dem Gesundheitssystem
dringend benötigte Gelder ungerechtfertigt entzogen
werden.“ so Dirk Ruiss, Leiter der vdek Landesvertretung NRW.
Das Rückzahlungsvolumen setzt sich aus insgesamt 26 Fällen zusammen.
Einige der abgeschlossenen Fälle waren von besonderer Schwere.
Ein Zahnarzt hatte nicht angezeigt, dass er für seinen Praxisbetrieb eine
GmbH gegründet und sich dort als Geschäftsführer angestellt hatte. Damit
hat er gegen gesamtvertragliche Regelungen verstoßen und musste
fast 66.000 Euro Honorar an die Ersatzkassen zurückzahlen. In einem
weiteren Fall stellte sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der
Staatsanwaltschaft Münster heraus, dass ein Zahnarzt nicht erbrachte
Leistungen abgerechnet hatte. Dieser bezahlte fast 57.000 Euro an die
Ersatzkassen zurück.
Besondere Fälle gab es auch in weiteren relevanten Leistungsbereichen.
Im Bereich der Pflege konnte zwei Pflegediensten nachgewiesen werden,
dass Leistungen über hierfür nicht ausreichend qualifiziertes Personal
erbracht wurden. Hieraus ergab sich eine Rückzahlung in Höhe von
63.000 Euro. In einem weiteren Fall wurde die Abrechnung nicht erbrachter
Leistungen festgestellt. Dieser Pflegedienst zahlte 45.000 Euro
an die Ersatzkassen zurück.
Auch im Bereich der Heilmittelerbringer ergab sich eine Rückforderung
aufgrund der Feststellung, dass Heilmittel ohne zulässige Berechtigung
abgegeben und abgerechnet wurden. Die Ersatzkassen haben in diesem
Fall mehr als 70.000 Euro zurückerhalten.
„Die Höhe der Rückforderungen belegt, dass Abrechnungsmanipulation
kein Bagatelldelikt ist“, betont Ruiss abschließend. Er verwies aber auch
darauf, dass der Großteil der Versorger seine Leistungen korrekt abrechnet.
Wichtig sei es, die schwarzen Schafe in der Branche zu finden.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2017
Bärbel Brünger
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen
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