Ärztliche Aufklärung auch per Telefon ?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztliche Aufklärung auch per Telefon ?

Beitrag von WernerSchell » 13.03.2009, 08:13

Ärztliche Aufklärung auch per Telefon ?

Kann ein Arzt einen rechtlichen Betreuuer zwingen, für eine Aufklärung betr. Op-Einwilligung ins Krankenhaus zu kommen, wenn dazu eine längere Anreise erforerlich ist. Reicht nicht u.U. eine telefonische Abstimmung mit schriftlicher Bestätigung?

Dazu ein Statement:
Eine ärztliche Aufklärung sollte nach Möglichkeit in einem Gespräch zwischen den Beteiligten (Patient bzw. Vertreter und ärztlicher Dienstleister) erfolgen. Allerdings sehe ich keine zwingende Vorschrift, die daran hindert, in Ausnahmefällen auch anders zu verfahren. Es gibt sogar das Patientenrecht, auf eine Aufklärung ausdrücklich zu verzichten.
Dass eine Aufklärung auf ärztliche Einbestellung immer in einem persönlichen Gespräch stattzufinden hat, sehe ich nicht als zwingend an. Allein entscheidendend muss sein, dass der Arzt seiner Pflicht zur ausreichenden Information des Patienten bzw. Patientenvertreters nachkommt. Wie dies geschieht, sollte anhand der gegebenen Umstände auch prakmatisch beurteilt und entschieden werden. Der Arzt kann aber darauf bestehen, dass ihm die im Einzelfall erfolgte Aufklärung in ausreichender Form schriftlich bestätigt wird (z.B. mit Hinweisen auf ausführliche Erläuterungen, Beantwortung konkreter Einzelfragen).
Wenn allerdings der in Anspruch genommene Arzt nicht auf eine prakmatische Handhabung eingeht, wird es keinen Zwang zu einer Umstimmung geben können; auch nicht über die Landesärztekammer. Diese wird allenfalls eine Empfehlung aussprechen können, so oder so. Wenn es unüberbrückbare Missstimmungen zwischen Arzt und der Patientenseite gibt, es oft nur ein Arztwechsel wirklich hilfreich.
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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