Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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webbybln
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Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von webbybln » 16.10.2005, 17:46

Hallo Zusammen!!!

Ich habe eine Frage zum Thema Betreuung. Durch die Suchfunktion, habe ich leider nichts richtiges entdecken können.

Ich arbeite in der Psychiatrie und wir haben oft Menschen, welche unter Betreuung stehen. Die Betreuung reicht dabei von Gesundheit- und Aufenthalt bis hin zur Finanzen. Einige Betreuer (ich benutze mal die männliche Form) geben ca. 100,- € an das Pflegepersonal ab und sagen uns "... der Patient bekommt alle zweit Tage 5,- € ausgehändigt ...". Wir als Pflege müssen dann zusehen, wie wir den 100,- € Geldschein in kleinen Scheinen umtauschen und dann den betreffenden Menschen das Geld alle zwei Tage aushändigen. Das Geld ist in dem extra dafür eingerichteten Wertfach nur bis ca. 40,- € versichert und sollte das Geld verschwinden, weiss bis heute niemand wer es ersetzen soll bzw. muss.

Unsere Frage: Kann der Betreuer von uns verlangen, dass das Geld so in der von ihm gewünschten Form an dem von ihm betreuten MEnschen durch uns ausgehändigt wird bzw. kann er die Betreuung der Finanzen für den Zeitraum des Aufenthaltes an das Krankenhaus abgeben?

Für eine anregende Diskussion und Antwort sind wir sehr dankbar.

Es grüsst der Guido

Gast

Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von Gast » 17.10.2005, 22:41

Hallo Guido,
ich habe zunächst eine Rückfrage:
Ist das beschriebene Verfahren mit dem Träger / Arbeitgeber abgesprochen bzw. von ihm angeordnet? Oder nehmt Ihr die Verwaltung der Gelder „auf eigene Kappe“ vor? Gibt es ggf. schriftliche Anordnungen, wie die Verwaltung durchzuführen ist? Usw.
MfG
Dirk

webbybln
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Re: Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von webbybln » 17.10.2005, 23:03

Hallo Dirk,

danke für deine Antwort.

Soweit uns bekannt, war diese Verfahrensweise schon immer so in unserem Hause. Niemand ist irgendeine Vereinbarung bekannt. Es ist von Kollegen zu Kollegen immer so übergeben worden.

Meine Absicht ist deshalb, eine entsprechende Regelung bzw. Absicherung für uns zu finden. Die Gelder sind daher von uns immer auf "eigene Kappe" in Verwahrung genommen worden. Wir mussten sogar schon einmal selbst Geld ersetzen, welches "einfach" verschwunden war und einige Patienten bringen durchaus 500-1000 Euro mit, welches auch nicht mehr in unserer Verwaltung eingeschlossen werden kann. Es gibt eine zentrale Geldaufbewahrungsstätte, allerdings können die Patienten ihr Geld dort nur persönlich und mit Ausweis in Verwahrung nehmen lassen. Bei einer akuten Aufnahme kann daher das Geld nicht persönlich vom Patienten abgegeben werden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Patient nicht jeden Tag über sein Geld verfügen kann und oftmals daher es zu Schwierigkeiten kommt, wenn der betreffende Patient nicht sofort über sein Geld verfügen kann, um sich z.B. Zigaretten kaufen zu können. Bei einer Entlassung muss das Abholen des Geldes auch 2 Tage vorher bekannt gegeben werden.

Es grüsst der Guido

Gast

Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von Gast » 18.10.2005, 11:14

Hallo Guido,
ich würde an Eurer Stelle den Arbeitgeber mit der Angelegenheit befassen (am Besten schriftlich) und ihn bitten, eine Entscheidung zu treffen, wie zu verfahren ist (z.B. Unterbindung der weiteren Verwaltung oder Herausgabe einer Dienstanweisung zur geordneten Fortführung).
Der Arbeitgeber muss m.E. informiert / eingebunden sein, weil ja durch die Verwaltung der Gelder auch Arbeitskraft gebunden wird und letztlich auch auf ihn haftungsrechtliche Ansprüche zukommen können.
Die Mitarbeiter stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu den Betreuern und unterliegen keinerlei Weisung. Von daher müssten sich die Betreuer, die ihre eigenen Aufgaben abwälzen wollen, mit dem Arbeitgeber / Träger in Verbindung setzen. Ich sehe zunächst keine Verpflichtung der Einrichtung oder der Mitarbeiter, eine Finanzverwaltung zu übernehmen. Diese obliegt zunächst einmal dem Betreuer selbst.
Alles interessante Rechtsfragen, die einer Klärung zugeführt werden sollten. Also ran an den Arbeitgeber!
MfG
Dirk

webbybln
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Re: Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von webbybln » 18.10.2005, 16:03

Hallo Dirk,

vielen Dank für die Informationen bzw. Anregungen. Ich werde das Team heute darüber informieren und Kontakt zu unserer Klinikleitung aufnehmen.

Gruss Guido

Gast

Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von Gast » 18.10.2005, 18:01

... Kann der Betreuer von uns verlangen, dass das Geld so in der von ihm gewünschten Form an dem von ihm betreuten MEnschen durch uns ausgehändigt wird bzw. kann er die Betreuung der Finanzen für den Zeitraum des Aufenthaltes an das Krankenhaus abgeben? ...
Ich sehe es auch so, dass der Betreuer diese Aufgaben, die ihm selbst obliegen, nicht einfach auf das Pflegepersonal delegieren kann. Er muss sich mit dem Träger der Einrichtung in Verbindung setzen und darüber verhandeln, ob Bereitschaft besteht, diese finanziellen Aufgaben durch den Träger bzw. die Mitarbeiter erledigen zu lassen. Dann müßte geklärt werden, ob der Arbeitgeber diese Verrichtungen vom Pflegepersonal verlangen kann (pflegefremde Aufgaben). Der Arbeitgeber müßte m.E. zumindest das Risiko durch Abschluss einer Versicherung abdecken.
Bin auch der Meinung, dass die Mitarbeiter diesbezüglich an den Arbeitgeber herantreten sollten.

Lis

Kemal
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Re: Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von Kemal » 25.10.2005, 20:23

Hallo Guido,

dieses Betreuerproblem gibt es bei uns mitunter auch; wobei wir den Ärger mit dem Umtausch eher selten haben. Da heißt die Währung schon deutlich öfter --- zu 99 % --- ne Packung Kippen pro Tag, und der Betreuer bringt die Stange direkt mit.

Was mir merkwürdig vorkommt ist die Versicherung von 40 Euro pro Fach. Da ist Euer Arbeitgeber also doch schon zumindest am Inhalt des Wertfaches interressiert.

mfg Kemal

webbybln
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Re: Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von webbybln » 26.10.2005, 11:20

Hallo Zusammen,

ich habe noch einmal nachgehakt und das schien auch einigen nicht zu gefallen. Warum etwas verändern, was bisher lief (obwohl die Regelungen dazu unklar waren und noch sind). Egal - jetzt wird es bald Regelungen geben.

Also, in einigen Einrichtungen mit denen wir zusammenarbeiten erldeigen die Sozialarbeiter das finanzielle Problem. Sie bekommen dazu Geld von den Betreuern und geben eine kleine Menge an die Station weiter. Dort wird es zentral von der Leitung verwaltet. DIe Patienten können dann von Mo-Fr zwischen 10:00 und 11:00 Uhr dann ihr Geld bei der Stationsleitung abholen. Sollte eine akut -oder Notaufnahme sein und der Patient hat viel (?) Geld dabei, so wird dieses Geld von Dienst zu Dienst schriftlich weiter gegeben und sobald die Sationsleitung wieder vor Ort ist, von dieser in ihrem Tresor verwahrt.

Eine Regelung die mir zwar logisch aber etwas kompliziert erscheint.

Meine Nachfrage hat auch ergeben, das es keine Anordnung oder ähnliches in unserem Haus gibt. Es war schon immer so und keiner konnte mir erklären wieso- weshalb-warum.

Ich denke, dass besonders in der heutigen Zeit wo die Patienten auch immer "mündiger" werden und sich ihre Rechte einfordern (was ich im übrigen sehr gut finde), es sich niemand mehr leisten kann, sich auf etwas zu berufen was schon immer so war. Es sei denn, es greift das Gewohnheitsrecht <grins>.


Ich halte euch mal auf den laufenden.

Gruss Guido

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Re: Betreuung - Geldverwaltung durch Pflegekräfte?

Beitrag von webbybln » 08.11.2005, 14:56

Hallo Zusammen,

ich wollte euch doch noch über unsere "Einigung" in Bezug auf Versicherung der Wertgegenstände von Patienten informieren.

Hier ist sie:

Wenn Gegenstände oder Bargeld von den Pflegekräften in Verwahrung genommen wird, so ist es durch die Haftpflichtversicherung unseres Hauses bis zu einem Betrag von 5113,- € versichert. Wohlgemerkt, wenn der Schaden durch unserer Haus (incl. deren Mitarbeiter) verursacht wurde.

Bei dem "Einteilen" von Geld haben wir uns auf folgenede Lösung geeinigt. Der Sozialdienst erhält vom Betreuer Geld, der Sozialdienst bringt das Geld zusammen mit einem Formular auf Station. Auf diesem Formular ist der Gesamtbetrag und die Modaliät der Einteilung zu entnehmen. Der "betroffene" Patient unterschreibt und wir teilen das Geld nach der vereinbarten Modalität aus.


Es grüsst euch der Guido aus Berlin

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