„Sterben dürfen“ - Das Buch zum BGH-Fall ´Putz`

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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„Sterben dürfen“ - Das Buch zum BGH-Fall ´Putz`

Beitrag von WernerSchell » 10.04.2011, 07:37

Siehe den Buchtipp unter
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/st ... uerfen.php


Das Buch zum BGH-Fall „Putz“


„Sterben dürfen“ von Wolfgang Putz und Elke Gloor

ist am 14. April 2011 im Verlag Hoffmann & Campe in Hamburg erschienen. Die Autoren erzählen zusammen eine schier unglaubliche Geschichte. Zum einen das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. Sie konnte - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz von Ärzten, Pflegekräften und Juristen - nicht selbstbestimmt in Würde sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abverlangt hatte. Zum anderen das kuriose Strafverfahren, das folgte. In diesem wurden beide wegen versuchter aktiver Sterbehilfe angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz. Doch am 25. Juni 2010 machte sein Freispruch in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe Justizgeschichte.

Ein Buch, in dem sich jeder wiederfindet, als Kranker oder Familienangehöriger, Pflegekraft, Arzt oder Jurist. Die erschütternde Beschreibung eines Falles, den das Leben schrieb und der zugleich Recht und Ethik der Medizin für jedermann verständlich vermittelt. Das lange Leiden der Erika Küllmer, der Kampf von Elke Gloor um ein würdiges Sterben ihrer Mutter und das erfolgreiche Ringen um Menschenrechte am Ende des Lebens bis zum Sieg vor dem Bundesgerichtshof haben den Umgang mit dem Sterben in Deutschland nachhaltig verändert.

Mehr info auf: http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen

Am 30.05.2011, 22.45 - 24.00 Uhr, sind Wolfgang Putz und Elke Gloor zu Gast bei „Beckmann“ im Ersten (ARD)
Zuletzt geändert von WernerSchell am 31.05.2011, 06:33, insgesamt 4-mal geändert.
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„STERBEN DÜRFEN“ von Wolfgang Putz und Elke Gloor

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2011, 06:30

Mitteilung von RA Wolfgang Putz:

Jetzt im Buchhandel:

„STERBEN DÜRFEN“ von Wolfgang Putz und Elke Gloor
Das Buch zum BGH-Fall „Putz“


Magensonde durchtrennt – Rechtsanwalt wegen Sterbehilfe verurteilt – Freispruch mit sensationellem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs
Am 14. April 2011 erscheint im Verlag Hoffmann & Campe in Hamburg das Buch „STERBEN DÜRFEN“. Die Autoren erzählen zusammen eine schier unglaubliche Geschichte. Zum einen das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. Sie konnte - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz von Ärzten, Pflegekräften und Juristen - nicht selbstbestimmt in Würde sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abverlangt hatte. Zum anderen das kuriose Strafverfahren, das folgte. In diesem wurden beide Autoren wegen versuchter aktiver Sterbehilfe angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz. Doch am 25. Juni 2010 machte sein Freispruch in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe Justizgeschichte.

Ein Buch, in dem sich jeder wiederfindet, als Kranker oder Familienangehöriger, Pflegekraft, Arzt oder Jurist. Über diesen Fall sind viele teils sachlich, teils rechtlich fehlerhafte und häufig polemische Berichte erschienen. „Sterben Dürfen“ ist eine akribisch genaue Information aus erster Hand, die erschütternde Beschreibung eines Falles, den das Leben schrieb und der zugleich Recht und Ethik der Medizin für jedermann verständlich vermittelt. Das lange Leiden der Erika Küllmer, der Kampf von Elke Gloor und ihrem Bruder Peter um ein würdiges Sterben ihrer Mutter und das erfolgreiche Ringen um Menschenrechte am Ende des Lebens bis zum Sieg vor dem Bundesgerichtshof haben den Umgang mit dem Sterben in Deutschland nachhaltig verändert.

ISBN 978 - 3 - 455 - 50201 - 5
mehr info auf: http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen
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Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben? ...

Beitrag von Presse » 27.05.2011, 16:54

"Beckmann" am Montag, 30. Mai 2011, um 22.45 Uhr

München (ots) - Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben? Wie wir ein Ende in Würde finden können.

Ob Alter, Krankheit oder Unfall - jeder kann plötzlich in die Lage geraten, über das eigene Leben und Sterben nicht mehr bestimmen zu können. Die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen und Sterbehilfe belastet Angehörige schwerkranker Patienten ebenso wie Ärzte und Pflegeheime. Was bedeutet "in Würde" sterben? Wie sieht der Alltag in Hospizen aus? Welche Möglichkeiten bietet die Palliativmedizin? Und welche Vorsorge können wir für den Fall der Fälle selbst treffen? Darüber diskutieren bei "Beckmann":

Elke Gloor (leistete ihrer Mutter Sterbehilfe) und Wolfgang Putz (Rechtsanwalt) Die Geschichte von Elke Gloor und das lange Sterben ihrer Mutter führte zu einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs: 2002 fällt die 71-Jährige Erika Küllmer nach einem Hirnaneurysma ins Wachkoma - nur vier Wochen zuvor hat sie gegenüber ihrer Tochter Elke Gloor lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung abgelehnt. Trotz mehrfacher Operationen in den folgenden Jahren besteht keine Hoffnung auf Heilung. Doch das Pflegeheim weigert sich, Erika Küllmers Wunsch zu respektieren und die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden. Um ihre Mutter zu erlösen, durchtrennt Elke Gloor - auf Rat des Rechtsanwalts Wolfgang Putz - am 21. Dezember 2007 den Schlauch zur künstlichen Ernährung. Elke Gloor und Wolfgang Putz werden angeklagt. Während Gloor freigesprochen wird, verurteilt das Gericht Putz in erster Instanz wegen versuchten Totschlags. Erst der Bundesgerichtshof spricht den Juristen 2010 frei - und stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende.

Thomas Sitte (Palliativmediziner) Er streitet für einen Ausbau der Palliativmedizin in Deutschland: Thomas Sitte kritisiert, dass Ärzten Strafverfahren drohen, wenn sie Schwerstkranken schmerzstillende Medikamente über das Wochenende überlassen. Der Palliativmediziner hält die Rechtslage für unmenschlich. Gita Neumann (Sterbebegleiterin) Wie reagieren Menschen in der nahenden Stunde des Todes? Wie kann man ihnen beistehen? Gita Neumann kennt die Situation in deutschen Hospizen und berichtet aus ihrem Alltag als Sterbebegleiterin.

Wilhelm Wieben (ehem. "Tagesschau"-Sprecher) Mit der Aktion "Augen auf!" kämpft Wilhelm Wieben gegen die Vereinsamung und Verwahrlosung älterer Menschen: Die Hamburger Initiative bietet Besuchsangebote und eine Vernetzung der Beratungs- und Pflegeleistungen. Außerdem unterstützt der frühere "Tagesschau"-Sprecher mit Lesungen und Spendenaktionen die Hospizarbeit in Hamburg.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.05.2011
Pressekontakt: Redaktion: Tim Gruhl
Pressekontakt:
Frank Schulze Kommunikation,
Tel.: 040/55 44 00 300, Fax: 040/55 44 00 399
NDR Presse und Information, Iris Bents,
Tel.: 040/4156 2304, E-Mail: beckmann@ndr.de
Internet: http://www.DasErste.de/beckmann

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Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2011, 06:40

Textübernahme aus Forum
Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben
viewtopic.php?p=59348#59348

- Berufsrecht zum assistierten Suizid soll auf Ärztetag verschärft werden - Plädoyer für alternatives ärztliches Ethos chancenlos
- ARD, Beckmann am Montag, 30.5., 22.45 Uhr: „Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben?"


Der Ärztetag in Kiel (Beginn 31. 5.) naht. Zur Abstimmung liegt u. a. ein Antrag des Bundesärztekammervorstandes vor, die Berufsordnung dahingehend zu ändern, dass die Suizidhilfe (die ja anders als die Tötung auf Verlangen strafrechtlich nicht verboten ist) in Zukunft Ärzten ausdrücklich untersagt werden soll. Dann drohen bei einer solchen ärztlichen Gewissensentscheidung mögliche berufsrechtliche Straf- und Sanktionsmaßnahmen, die es bei den zweideutigen Formulierungen der bisherigen Berufsordnung so nicht gab.

In der bisherigen Fassung heißt es kryptisch, dass Ärzte "das Leben Sterbender nicht aktiv verkürzen dürfen" - darin bleibt bisher offen, ob damit auch die Hilfe zum Suizid gemeint ist oder nicht. Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt in der aktuellen Debatte die Suizidhilfe ebenso ab wie jüngst die Gemeinschaft evangelischer Kirchen Europas (GEKE http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... nsende.htm ), wie die Hospiz- und Palliativverbände. Am letzten Freitag begrüßte zudem das Zentralkommitee der Deutschen Katholiken ausdrücklich die vorgesehene Klarstellung, dass nicht nur eine strafrechlich verbotene Tötung, sondern auch eine (straffreie) Hilfe zur Selbsttötung Ärzten eindeutig vom Berufsrecht untersagt werden soll. Deren Präsident Alois Glück http://www.oecumene.radiovaticana.org/t ... p?c=490898 dankte der Bundesärztekammer ausdrücklich für dieses deutliche Signal.

Demgegenüber beklagte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Elke Baezner: „Ein solches antiquiertes Selbstverständnis des Arztberufs über die obligatorische Kammer-Zugehörigkeit den Ärztinnen und Ärzten aufzuzwingen, richtet sich gleichermaßen gegen die Interessen von Patienten UND Ärzten“. Sie nannte die liberale Haltung in der Schweiz als Vorbild und verweist auf die Volksabstimmung im Schweizer Kanton Zürich vom 15. Mai 2011. Eine überwältigende Mehrheit von 85 Prozent hat zwei konservativ-christliche Initiativen gegen die Suizidhilfe abgelehnt http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/s ... 85510.html , "die das Freiheitsrecht des Bürgers am Lebensende radikal beschränken wollten". Baezner weiter: „Die Menschen wollen ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt wissen.“

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) als Vertretung nicht-kirchlich gebundener Menschen hat gegen die beabsichtigte Verschärfung nicht das Selbstbestimmungsrecht auf Freitod gesetzt. Vielmehr wurde auf der Pressekonferenz des HVD ebenfalls am Freitag ein leidenschaftliches, einfühlsames und - ja fast sogar - pathetisches Plädoyer für ein ärztliches Ethos vorgestellt, welches auch suizidwillige Schwerstkranke Patienten "in die Arme nimmt" und nicht allein läßt. Es wurde formuliert von Mitgliedern des Kuratoriums des HVD, welches aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens besteht, darunter auch muslimischen und christlichen Glaubens. Federführend war das Kuratoriumsmitglied Dr. Michael de Ridder:
http://www.hvd-berlin.de/positionspapie ... izid_0.pdf
Doch die Chancen dafür stehen schlecht, zumal dem designierter neuen Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomerie die Abwehr gegen mögliche Sterbe- und Suizidhilfe besonders am Herzen liegt. Beim Deutschen Ärztetag dürfte der Antrag zur Verschärfung der Berufsordnung zwar für Gesprächsstoff sorgen. Noch im vergangenen Jahr könnte sich in einer Befragung mehr als ein Drittel aller Ärzte in Deutschland vorstellen, Patienten beim Suizid zu unterstützen - diese fand jedoch anonym statt. Eine weitere Debatte soll wohl im Keim erstickt werden, jedenfalls wurde der bundesweit bekannte Autor ("Wie wollen wir sterben?") und Kinikarzt Dr. de Ridder nicht zum Ärztetag eingeladen. Auch de Ridder selbst zeigte sich auf der HVD-Pressekonferenz http://www.openpr.de/news/541823/aerztl ... apier.html pessimistisch.

Eine neue humanistisch orientierte Bürger/innen-Bewegung wird sich vernetzen müssen, die sich selber zu helfen weiß - wenn sich die Ärzteschaft aus der Verantwortung stiehlt oder es vorzieht, sich (nur) im Verborgenen an sterbeverkürzenden Maßnahmen zu beteiligen. Dass diese nicht aus der Welt zu schaffen sind, dürfte unstrittig sein. Längst hat sich nicht nur in der deutschen Bevölkerung, sondern auch unter den Ärzten in Deutschland die Einsicht breit gemacht, dass die Mittel der klassischen Palliativmedizin nicht nur bei manchen Krebskranken und Sterbenden versagen, sondern erst recht bei schwerversehrten, hochbetagten, chronisch schmerzkranken oder gar bei dementen Menschen.

"Beckmann" (ARD-Fernseh-Talk) am kommenden Montag

Vermutlich wird auch "Beckmann" (ARD-Fernseh-Talk) am kommenden Montag, ab 22.45 Uhr auf den tags darauf beginnenden Ärztetag zu sprechen kommen. Unter den Gästen http://www.reinholdbeckmann.de/talk/gae ... f4ca2.html ist u. a. Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands) sowie der Arzt Dr. Thomas Sitte (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin).


Das Thema lautet: „Selbstbestimmt leben, fremdbestimmt sterben? Wie wir ein Ende in Würde finden können.“ (Die Sendung kann anschließend eine Woche lang unter http://www.daserste.de/beckmann angesehen werden).

Am 30.05.2011 erzählen zunächst Rechtsanwalt Wolfgang Putz und seine Mandantin Elke Gloor, Autoren des gemeinsamen Buches "Sterben dürfen" (Verlag Hoffmann & Campe http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen ) eine schier unglaubliche Geschichte. Zunächst geht es um das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. 2002 fällt die 71-Jährige nach einem Hirnaneurysma ins Wachkoma - nur vier Wochen zuvor hat sie gegenüber ihrer Tochter Elke lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung abgelehnt. Sie konnte jedoch nach vielen Jahren erst durch massive Intervention - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz des Pflegeheims - so sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abgenommen hatte. Dann wird von einem der kuriosesten Sterbehilfe-Verfahren in Deutschland berichtet, welches daraufhin folgte. In diesem wurden beide Autoren wegen versuchter aktiver Sterbehilfe (Totschlag) angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz.

Erst der Bundesgerichtshof sprach den Juristen am 25. Juni 2010 ebenfalls frei - und macht in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe Justizgeschichte. Dies gefiel nicht allen. Die Hospizstiftung sprach von einem „Schwarzen Tag“ und auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin äußerte Bedenken - das Agieren des Pflegeheims wurde von beiden Organisationen dabei nicht kritisiert. Mehr zum Fall siehe: http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben

Als weiterer Gast bei Beckmann ist Wilhelm Wieben (ehem. "Tagesschau"-Sprecher) eingeladen, der mit der Aktion "Augen auf!" gegen die Vereinsamung und Verwahrlosung älterer Menschen in Hamburg kämpft. Speziell sie sowie Pflegeheimbewohnerinnen und dementiell Erkrankte können gar nicht von klassischer Hospizarbeit und Palliativmedizin profitieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.05.2011
http://www.patientenverfuegung.de
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„STERBEN DÜRFEN“ - Buch von Putz und Gloor

Beitrag von Presse » 30.05.2011, 07:50

Das erschütternde Buch zum BGH-Fall „Putz“

„STERBEN DÜRFEN“ von Wolfgang Putz und Elke Gloor

Am 30. Mai 2011 sind die Autoren zu Gast bei „Beckmann“ im Ersten (ARD)

"Sterben dürfen" ist soeben im Verlag Hoffmann & Campe in Hamburg erschienen. Die Autoren Wolfgang Putz und Elke Gloor erzählen zusammen eine schier unglaubliche Geschichte. Zum einen das jahrelange schwere Leiden von Elke Gloors Mutter Erika Küllmer. Sie konnte - nicht zuletzt wegen der Inkompetenz und Ignoranz von Ärzten, Pflegekräften und Juristen - nicht selbstbestimmt in Würde sterben, wie sie es ihrer Familie als Versprechen abverlangt hatte. Zum anderen das kuriose Strafverfahren, das folgte. In diesem wurden beide Autoren wegen versuchter aktiver Sterbehilfe angeklagt. Das Schwurgericht Fulda sprach Elke Gloor frei und verurteilte Wolfgang Putz. Doch am 25. Juni 2010 machte sein Freispruch in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe Justizgeschichte.

Ein Buch, in dem sich jeder wiederfindet, als Kranker oder Familienangehöriger, Pflegekraft, Arzt oder Jurist. Über diesen Fall sind viele teils sachlich, teils rechtlich fehlerhafte und häufig polemische Berichte erschienen. „Sterben Dürfen“ ist eine akribisch genaue Information aus erster Hand, die erschütternde Beschreibung eines Falles, den das Leben schrieb und der zugleich Recht und Ethik der Medizin für jedermann verständlich vermittelt. Das lange Leiden der Erika Küllmer, der Kampf von Elke Gloor und ihrem Bruder Peter um ein würdiges Sterben ihrer Mutter und das erfolgreiche Ringen um Menschenrechte am Ende des Lebens bis zum Sieg vor dem Bundesgerichtshof haben den Umgang mit dem Sterben in Deutschland nachhaltig verändert.

Hinweis: In der Süddeutschen Zeitung vom 30. Mai 2001 (Buchbeilage) Besprechung
von "Sterben dürfen"
mehr info auf: http://www.hoffmann-und-campe.de/go/sterben-duerfen

Quelle: Pressemitteilung vom 29.05.2011
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Mehr Steine statt Brot ?!

Beitrag von Lutz Barth » 30.05.2011, 14:08

Nun - ich möchte an dieser Stelle "nur" zu bedenken geben, dass das Urteil des BGH durchaus auch Anlass zur Kritik geboten hat und zwar jenseits einer populärwissenschaftlichen Aufarbeitung des "Falles" durch die verschiedenen Medien.

Insofern bleibt ein fader Beigeschmack nach dem Urteil des BGH, dass in der Tat "Justizgeschichte" geschrieben hat, je nach dem, aus welchem Blickwinkel eine Rezension angegangen wird.

Für Interessierte darf daher insbesondere auf die Urteilsrezension v. Gunnar Duttge in der Rechtszeitschrift Medizinrecht (MEDR) 01/2011, S. 36 ff. verwiesen werden, der mit seiner Kritik die neuralgischen Punkte in der BGH-Entscheidung anspricht und davon davon ausgeht, dass wenn selbst über alle strafrechtsdogmatischen Zweifel hinweggeblickt wird, gleichwohl gerade mit Blick auf den Ansatz der Palliativmedizin einer bitterer Nachgeschmack bleibt.
Dies deshalb, weil nach ihm der in den Fokus gerückte Oberbegriff vom "Behandlungsabbruch" nicht dem Interesse der Palliativmedizin entsprechen kann, geht es doch letztlich dieser um ein "Mehr" und zwar an Lebensqualität im Sinne einer ganzheitlichen Sorge. Ein "Abbruch" im Sinne einer "Flucht aus der Verantwortung" sei eben nicht von der Palliativmedizin gewollt und insofern hat der BGH u.a. den Ärztinnen und Ärzte resp. Angehörigen der Medizin "mehr Steine als Brot gegeben" (so Duttge, aaO., S. 38).
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Patientenrechte am Ende des Lebens - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 18.12.2011, 17:52

Buchtipp!

Putz / Steldinger:
Patientenrechte am Ende des Lebens
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Selbstbestimmtes Sterben
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Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/pa ... rechte.php

+++ Hinweise der Autoren:

4. völlig überarbeitete Neuauflage von
Patientenrechte am Ende des Lebens
Beck-Rechtsberater im dtv


Der Rechtsratgeber für die Praxis - für Kliniken, Ärzte, Pflegekräfte, Hospiz, Betreuer, Betreuungsrichter, Betroffene und deren Familien
Im Februar 2003 stellte die Erstauflage dieses Rechtsratgebers eine Provokation dar: ganz selbstverständlich beschreibt das Handbuch für die Praxis aus der bekannten Reihe des renommierten juristischen Verlages C.H.Beck/München die Patientenrechte auf ein selbstbestimmtes, würdiges Sterben: Einstellung der künstlichen Ernährung, Einstellung der Beatmung, Rechtswege zur Durchsetzung des Patientenwillens, Strategien und kommunikative Prozesse aber auch ethische und spirituelle Aspekte. Die Autoren beschrieben eine klare Rechtslage, obwohl damals höchstrichterliche Entscheidungen oder spezialgesetzliche Regelungen noch fehlten.

Bis zum Erscheinen der vierten Auflage 2012 haben Rechtsprechung und Bundestag durch höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen und durch das Patientenverfügungsgesetz diese Rechtslage bestätigt und in Paragrafen gegossen. In der vierten Auflage erklären die bundesweit wohl praxiserfahrensten Autoren souverän die Umsetzung der Rechtslage. Das gilt ganz selbstverständlich für die Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Was das Buch aber weiterhin einzigartig macht, ist der Schwerpunkt des Umsetzens des Patientenwillens. "Sterben durchsetzen" ist trotz klarer Rechtslage immer noch weitverbreitet in Deutschland ein Tabu. Die emotionalen Widerstände, etwa einen Wachkomapatienten nach seinem Willen durch Beendigung von Sondenernährung oder künstlicher Beatmung sterben zu lassen, sind immer noch weitverbreitet. Hier zeigen die Autoren nach über 300 betreuten Sterbemandaten, wie man ein selbstbestinmmtes würdevolles Sterben gegen Widerstände aller Art und aus allen erdenklichen Richtungen mit den Instrumetarien des Rechts und mit viel taktischem Geschick und Empathie durchsetzen und zugleich begleiten kann.

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Passive Sterbehilfe - Film mit Doku zum Grundsatzurteil im "Putz-Fall" vom 25.06.2010 ...

Beitrag von WernerSchell » 22.10.2021, 15:43

Aus Forum:
< https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=3&t=265



Sehenswerte ZDF-Verfilmung und anschließende Dokumentation zum "Putz - Fall", in dem RA Wolfgang Putz am 25.06.2010 das BGH-Grundsatzurteil zur Passiven Sterbehilfe erzielte ….

Bild


Über elf Jahre nach dem epochalen Sterbehilfe-Grundsatzurteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2010 bringt das ZDF nun die fiktionale Verfilmung des spektakulären Falles und eine Dokumentation zum Thema. Rechtsanwalt Wolfgang Putz hatte seinerzeit angeordnet, als ultima ratio gegen eine geplante rechtswidrige Zwangsbehandlung durch ein Pflegeheim die Magensonde einer Patientin im Wachkoma zu durchtrennen.

Das Schwurgericht Fulda bewertete dies als strafbare aktive Sterbehilfe und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung.

Dagegen legte RA Putz Revision zum Bundesgerichtshof ein und wurde am 25.06.2010 mit einem klaren Freispruch rehabilitiert. Die weitere künstliche Leidensverlängerung gegen den Willen der Patientin war nach dem Urteil strafbar, das Zulassen des Sterbens hingegen war geboten!

Um straffreie passive Sterbehilfe handelt es sich demnach auch dann, wenn das Zulassen des Sterbens durch aktives Handeln eingeleitet wird, wie es zum Beispiel auch beim Abschalten einer Beatmung geschehen muss, wenn dies die ärztliche Indikationslage oder der Wille des Patienten gebietet.

Das Urteil schuf die langersehnte Rechtsklarheit für ärztliches Handeln am Lebensende. Umgekehrt ist nun rechtlich garantiert, dass ein selbstbestimmtes Sterben, wie es zum Beispiel eine Patientenverfügung zwingend vorgeben kann, auch dann umgesetzt werden muss, wenn dafür etwa eine Beatmung beendet werden muss. Strafbar würde sich hingegen ein Arzt machen, der in solchen Fällen die Beatmung fortsetzt.

Die Verfilmung mit dem Titel "Bring mich nach Hause", die unter rechtlicher Beratung von RA Wolfgang Putz erfolgte, thematisiert in hervorragender Weise die schwierige Situation, wenn der im Voraus festgelegte Wunsch nach einem humanem Sterben nach der Wertvorstellung der Patientin und das Verbot künstlicher Leidensverlängerung durchgesetzt werden muss. Insbesondere dann, wenn das rechtswidrige Verhalten einer Pflegeeinrichtung mit gerichtlichen Schritten oder im Extremfall mit gebotener rechtlicher Nothilfe verhindert werden muss.

Dazu trägt auch die Topbesetzung der Verfilmung mit den Schauspielerinnen Silke Bodenbender, Anneke Kim Sarnau und Heidi Kriegeskotte bei.

In der ZDF Mediathek ist der Film ab Montag, dem 18.10.21, 10.00 Uhr zu sehen. Im Abendprogramm des ZDF läuft der Film am 25.10.21 um 20.15 Uhr, anschließend um 21.45 Uhr folgt mit dem Titel "Zwischen den Welten: Leben und Sterben im Wachkoma" eine Doku zum Thema und zum "Putz-Fall".

RA Wolfgang Putz steht gerne unter 0172/ 999 19 49 zu rechtlichen Erläuterungen und Informationen zum Fall zur Verfügung.

Alles zum Film und Doku unter > Pressemappe: Bring mich nach Hause: ZDF Presseportal > https://presseportal.zdf.de/pm/bring-mich-nach-hause/

Quelle: Mitteilung vom 22.10.2021
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Die Filme in der Mediathek
> https://www.zdf.de/filme/der-fernsehfil ... e-100.html
> https://www.zdf.de/dokumentation/dokume ... n-102.html


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Siehe auch die Beiträge unter:
„Sterben dürfen“ - Das Buch zum BGH-Fall ´Putz`
> https://www.wernerschell.de/Buchtipps/s ... uerfen.php .... und > viewtopic.php?f=2&t=15665

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