Die neue Bundesregierung ("Ampel") kann ihre Arbeit aufnehmen und die vereinbarten Reformen in Gang bringen ...
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2023: Ein Jahr für die Pflege?! - DBfK zieht Zwischenbilanz der Regierungsarbeit ...
2023: Ein Jahr für die Pflege?!
DBfK zieht Zwischenbilanz der Regierungsarbeit zum Verbandsjubiläum
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) blickt in diesem Jahr auf 120 Jahre Pflegeberufspolitik und heute auf 50 Jahre DBfK zurück. Das Doppeljubiläum ist für DBfK-Präsidentin Christel Bienstein Anlass, um wirksame pflegepolitische Reformen für das Jahr 2023 zu fordern.
„Vor 120 Jahren gründete Agnes Karll unsere Vorgängerorganisation, die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands, weil sie sich für die Pflege als Beruf stark machen wollte. Seit 50 Jahren gehen wir als DBfK Agnes Karlls Weg weiter“, so Bienstein. „Unser Jubiläumsjahr muss aber nicht nur für uns, sondern für die Menschen in Deutschland ein Jahr der Pflege werden. In den letzten Monaten hat sich die Situation weiter zugespitzt und gezeigt, wie fragil die Gesundheitsversorgung in unserem Land ist und zwar vor allem deshalb, weil wir nicht genügend Pflegepersonal haben. Wir fordern deshalb vom Bundesgesundheitsminister mutige Reformen im Gesundheitswesen.“
Trotz ambitionierter Maßnahmen im Koalitionsvertrag ist aus Sicht des DBfK nach dem ersten Jahr der Ampelregierung noch viel zu wenig umgesetzt. Das nachgebesserte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit der Regelung zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) ist ein erster richtiger Schritt, es müssen aber weitere Maßnahmen folgen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern.
„Wir fordern daher Reformen in allen für die berufliche Pflege wichtigen Bereichen“, so Bienstein. „Es sind die Arbeitsbedingungen, es ist die Pflegebildung, für die wir die konsequente Umsetzung eines schlüssigen und umfassenden Bildungskonzepts für die Pflegeberufe brauchen, es sind die neuen pflegerischen Rollen wie Community Health Nurses und es geht um die Selbstbestimmung im Beruf.“
Dazu formuliert der DBfK acht Forderungen:
1. Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit verlässlicher Dienstplanung, angemessener Bezahlung, Gesundheitsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie
2. Leistungsanerkennung und Belastungskompensation durch ein Maßnahmenpaket wie im DBfK-Konzept zum Gratifikationsschein für Pflegende skizziert
3. Eigenständigkeit in der Feststellung des Pflegebedarfs und der Verordnung von Pflegehilfsmitteln
4. Einführung des Berufsprofils Community Health Nurse auf Masterniveau mit Zuerkennung der Heilkundeausübung
5. Stärkung der Selbstverwaltung in der Pflege mit Hilfe von Pflegeberufekammern
6. Sicherung der primärqualifizierenden Studiengänge durch Förderung der Hochschulen und Bezahlung der Praxiseinsätze
7. Personelle Stärkung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge
8. Bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung
„Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Reformen wie die Einführung von Gesundheitskiosken und die Krankenhausreform bieten Möglichkeiten, auch in der Pflege weiterzukommen und unsere Forderungen umzusetzen. Die Zeit drängt - das Jahr 2023 ist daher äußerst bedeutsam, um die gesundheitliche Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern“, bekräftigt Bienstein.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.01.2023
Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77
DBfK zieht Zwischenbilanz der Regierungsarbeit zum Verbandsjubiläum
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) blickt in diesem Jahr auf 120 Jahre Pflegeberufspolitik und heute auf 50 Jahre DBfK zurück. Das Doppeljubiläum ist für DBfK-Präsidentin Christel Bienstein Anlass, um wirksame pflegepolitische Reformen für das Jahr 2023 zu fordern.
„Vor 120 Jahren gründete Agnes Karll unsere Vorgängerorganisation, die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands, weil sie sich für die Pflege als Beruf stark machen wollte. Seit 50 Jahren gehen wir als DBfK Agnes Karlls Weg weiter“, so Bienstein. „Unser Jubiläumsjahr muss aber nicht nur für uns, sondern für die Menschen in Deutschland ein Jahr der Pflege werden. In den letzten Monaten hat sich die Situation weiter zugespitzt und gezeigt, wie fragil die Gesundheitsversorgung in unserem Land ist und zwar vor allem deshalb, weil wir nicht genügend Pflegepersonal haben. Wir fordern deshalb vom Bundesgesundheitsminister mutige Reformen im Gesundheitswesen.“
Trotz ambitionierter Maßnahmen im Koalitionsvertrag ist aus Sicht des DBfK nach dem ersten Jahr der Ampelregierung noch viel zu wenig umgesetzt. Das nachgebesserte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit der Regelung zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) ist ein erster richtiger Schritt, es müssen aber weitere Maßnahmen folgen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern.
„Wir fordern daher Reformen in allen für die berufliche Pflege wichtigen Bereichen“, so Bienstein. „Es sind die Arbeitsbedingungen, es ist die Pflegebildung, für die wir die konsequente Umsetzung eines schlüssigen und umfassenden Bildungskonzepts für die Pflegeberufe brauchen, es sind die neuen pflegerischen Rollen wie Community Health Nurses und es geht um die Selbstbestimmung im Beruf.“
Dazu formuliert der DBfK acht Forderungen:
1. Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit verlässlicher Dienstplanung, angemessener Bezahlung, Gesundheitsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie
2. Leistungsanerkennung und Belastungskompensation durch ein Maßnahmenpaket wie im DBfK-Konzept zum Gratifikationsschein für Pflegende skizziert
3. Eigenständigkeit in der Feststellung des Pflegebedarfs und der Verordnung von Pflegehilfsmitteln
4. Einführung des Berufsprofils Community Health Nurse auf Masterniveau mit Zuerkennung der Heilkundeausübung
5. Stärkung der Selbstverwaltung in der Pflege mit Hilfe von Pflegeberufekammern
6. Sicherung der primärqualifizierenden Studiengänge durch Förderung der Hochschulen und Bezahlung der Praxiseinsätze
7. Personelle Stärkung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge
8. Bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung
„Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Reformen wie die Einführung von Gesundheitskiosken und die Krankenhausreform bieten Möglichkeiten, auch in der Pflege weiterzukommen und unsere Forderungen umzusetzen. Die Zeit drängt - das Jahr 2023 ist daher äußerst bedeutsam, um die gesundheitliche Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern“, bekräftigt Bienstein.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.01.2023
Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77
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Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut stark gestiegen
Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut stark gestiegen
vdek fordert Pflegereform aus einem Guss
(Berlin, 19.1.2023) Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit 1.9.2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim aufbringen mussten, im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.1.2023 erneut stark angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Eigenanteile steigen vor allem bei den pflegerischen Kosten
Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten auf durchschnittlich 2.411 Euro im Monat, das sind 278 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.183 Euro im Monat (plus 232 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 1.955 Euro monatlich (plus 186 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.671 Euro im Monat (plus 130 Euro). Der Hauptanstieg – plus 25 Prozent - ist bei den pflegerischen Kosten (EEE - Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür in 2022 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.
Tarifpflicht und Personalbemessung wichtig, müssen aber finanziert werden
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betont: „Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen.“ Dabei sei die Soziale Pflegeversicherung (SPV) mit dem Ziel gegründet worden, das Armutsrisiko zu vermeiden. Neue Belastungen kämen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 und weiter steigende Löhne hinzu: „Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungsinstrument sind beide wichtige Instrumente, müssen aber auch finanziert werden“, so Elsner. Die Beitragszahlenden allein könnten das nicht stemmen.
Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig
Elsner fordert daher eine „Pflegereform aus einem Guss“. Bis zum 1.7.2023 ist die Politik gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Pflege-Beitragssätzen umsetzen. „Im dem Zuge sollte sie auch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der SPV mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Und es braucht die Bereitschaft der Länder, die Investitionskosten zu übernehmen. Zudem sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden.“
Die vollständige Datenauswertung finden Sie hier.
Aktuelle Fotos der vdek-orsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2023
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Wir brauchen eine Pflegerevolution - jetzt!
0014 / 19. Januar 2023
Pressemitteilung von Ates Gürpinar
Wir brauchen eine Pflegerevolution - jetzt!
"Die Kosten für Pflege kennen nur eine Richtung - sie steigen. Eine umfassende Reform der Pflegefinanzierung wird vom Bundesgesundheitsministerium schon viel zu lange verschleppt", kommentiert Ates Gürpinar aktuelle Meldungen, denen zufolge die Eigenbeteiligung in der stationären Langzeitpflege erneut stark gestiegen ist. Der Sprecher für Gesundheits- und Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Spätestens jetzt wird deutlich, dass prozentuale Zuschläge zu den Eigenanteilen Pflegebedürftige nicht entlasten, da sie die Systematik rasant steigender Preise nicht durchbrechen. Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten deckt, bleibt die Situation für die Menschen unkalkulierbar: Zur finanziellen Belastung kommt vor allem auch eine emotionale Belastung hinzu.
Das Bundesgesundheitsministerium muss endlich den Mut finden, die Systematik der Pflegefinanzierung zu durchbrechen. Statt einer Pflegereform, in der wieder nur einzelne Stellschrauben bedient werden, brauchen wir eine Pflegerevolution: Bei einer Umstellung der Einnahmen, durch die Vermögende und Superreiche sich endlich auch angemessen am gemeinschaftlichen System beteiligen, ist eine Pflegevollversicherung finanzierbar. Das heißt, dass alle pflegebedingten Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden können. Kurzfristig muss mindestens ein Sockel-Spitze-Tausch drin sein, also ein festgelegter Betrag, den Pflegebedürftige leisten, und eine Pflegeversicherung, die alle Mehrkosten übernimmt. Alle Experten sind sich einig, dass wir die Katastrophe in der Pflegeversicherung ohne solche Veränderungen nicht hinter uns lassen können. Die Bundesregierung darf sich nicht aus ideologischen Gründen einer solidarischen Pflegefinanzierung verschließen."
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Pressemitteilung von Ates Gürpinar
Wir brauchen eine Pflegerevolution - jetzt!
"Die Kosten für Pflege kennen nur eine Richtung - sie steigen. Eine umfassende Reform der Pflegefinanzierung wird vom Bundesgesundheitsministerium schon viel zu lange verschleppt", kommentiert Ates Gürpinar aktuelle Meldungen, denen zufolge die Eigenbeteiligung in der stationären Langzeitpflege erneut stark gestiegen ist. Der Sprecher für Gesundheits- und Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Spätestens jetzt wird deutlich, dass prozentuale Zuschläge zu den Eigenanteilen Pflegebedürftige nicht entlasten, da sie die Systematik rasant steigender Preise nicht durchbrechen. Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten deckt, bleibt die Situation für die Menschen unkalkulierbar: Zur finanziellen Belastung kommt vor allem auch eine emotionale Belastung hinzu.
Das Bundesgesundheitsministerium muss endlich den Mut finden, die Systematik der Pflegefinanzierung zu durchbrechen. Statt einer Pflegereform, in der wieder nur einzelne Stellschrauben bedient werden, brauchen wir eine Pflegerevolution: Bei einer Umstellung der Einnahmen, durch die Vermögende und Superreiche sich endlich auch angemessen am gemeinschaftlichen System beteiligen, ist eine Pflegevollversicherung finanzierbar. Das heißt, dass alle pflegebedingten Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden können. Kurzfristig muss mindestens ein Sockel-Spitze-Tausch drin sein, also ein festgelegter Betrag, den Pflegebedürftige leisten, und eine Pflegeversicherung, die alle Mehrkosten übernimmt. Alle Experten sind sich einig, dass wir die Katastrophe in der Pflegeversicherung ohne solche Veränderungen nicht hinter uns lassen können. Die Bundesregierung darf sich nicht aus ideologischen Gründen einer solidarischen Pflegefinanzierung verschließen."
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Höhere Freigrenzen für Vermögen bei der Pflege: Mehr Menschen haben Anspruch auf staatliche Hilfe
Höhere Freigrenzen für Vermögen bei der Pflege: Mehr Menschen haben Anspruch auf staatliche Hilfe
Drei Fragen an Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW
Pflegebedürftig zu sein, wird immer teurer. Der Eigenanteil für die Pflege im Heim ist innerhalb eines Jahres um 300 Euro gestiegen und liegt nun nach Berechnungen der Ersatzkassen im bundesweiten Durchschnitt bei 2.411 Euro. In NRW sind es sogar 2.713 Euro. Und auch die Kosten für die ambulante Pflege steigen. Viele Menschen können sich das nicht mehr leisten. „In solchen Fällen kann staatliche Hilfe beantragt werden“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Die gute Nachricht ist, dass sich die Vermögensfreigrenzen und die Einkommensgrenzen zum Jahreswechsel erheblich erhöht haben. Dadurch haben mehr Menschen einen Anspruch auf Hilfe.“ Es gibt jedoch einiges zu beachten.
Was hat sich bei der Vermögensfreigrenze geändert?
Um Hilfe zur Pflege geltend machen zu dürfen, darf kein ausreichendes Vermögen und Einkommen vorhanden sein. Aber es gibt eine Vermögensfreigrenze, und diese ist mit Jahresbeginn bei der Hilfe zur Pflege von 5.000 Euro auf 10.000 Euro pro Person gestiegen. Das bedeutet, dass Menschen, die nicht mehr als 10.000 Euro in bar oder auf dem Konto haben, bereits Hilfe zur Pflege erhalten können. Für Eheleute beträgt der Vermögensfreibetrag 20.000 Euro, hinzu kommt für jedes Kind, das noch finanziert wird, ein Betrag von 500 Euro. Es gibt darüber hinaus weiteres Schonvermögen (zum Beispiel eine Immobilie), für das eigene Voraussetzungen gelten.
Wie wird die Einkommensgrenze berechnet?
Man erhält nur Hilfe zur Pflege, wenn man die monatlichen Beträge nicht selber finanzieren kann. Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, es muss stets ein Eigenanteil geleistet werden. Die Hilfe zur Pflege dagegen kommt vom Sozialamt und wird ausgezahlt, wenn das Einkommen (z.B. Rente) nicht ausreicht. Hier ist zu unterscheiden: Zieht von Eheleuten eine Person ins Pflegeheim und der/die Ehepartner/in bleibt zu Hause, übernimmt das Sozialamt den Teil der Kosten, der über der Einkommensgrenze liegt. Diese Einkommensgrenze ist abhängig von den sogenannten Regelbedarfsstufen, die sich ebenfalls erhöht haben (in der Regelbedarfsstufe I auf 502 Euro). Wer als allein lebende Person ins Pflegeheim zieht, muss dagegen das gesamte Einkommen für die Kosten des Pflegeheims einsetzen. Es verbleibt dann nur ein Taschengeld für eigene Ausgaben in Höhe von 135,54 Euro. In diesem Fall tritt die Hilfe zur Pflege ein, wenn mit dem eigenen Einkommen die Kosten nicht vollständig gedeckt werden können.
Welche Hilfen gibt es noch?
Es stehen verschiedene staatliche Hilfen zur Verfügung. Zum einen kann in NRW Pflegewohngeld beantragt werden. Außerdem gibt es bundesweit Wohngeld – auch im Pflegeheim. Auch hier gibt es Regeln, wie viel Vermögen vorhanden sein darf und ab welchem Einkommen es diese Hilfe gibt. Betroffene Menschen sollten sich nicht scheuen, sich beraten zu lassen und diese Hilfen zügig zu beantragen. Denn die staatliche Unterstützung wird ab der Antragstellung ausgezahlt. Auch wenn die Bearbeitung länger dauern sollte, wird das Geld ab diesem Zeitpunkt berechnet.
Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zu Kosten im Pflegeheim auf unserer Themenseite (Stichwort Finanzierung): www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesu ... lege/infos
• Mehr zu Heimentgelten, Pflegewohngeld, Freibeträgen und Sozialhilfe im Online-Seminar der Verbraucherzentrale NRW am 26.01.2023 von 16-17 Uhr. Anmeldung unter : www.edudip.com/de/webinar/heimentgelt-2 ... fe/1719668
Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 26.01.2023
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216
Drei Fragen an Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW
Pflegebedürftig zu sein, wird immer teurer. Der Eigenanteil für die Pflege im Heim ist innerhalb eines Jahres um 300 Euro gestiegen und liegt nun nach Berechnungen der Ersatzkassen im bundesweiten Durchschnitt bei 2.411 Euro. In NRW sind es sogar 2.713 Euro. Und auch die Kosten für die ambulante Pflege steigen. Viele Menschen können sich das nicht mehr leisten. „In solchen Fällen kann staatliche Hilfe beantragt werden“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Die gute Nachricht ist, dass sich die Vermögensfreigrenzen und die Einkommensgrenzen zum Jahreswechsel erheblich erhöht haben. Dadurch haben mehr Menschen einen Anspruch auf Hilfe.“ Es gibt jedoch einiges zu beachten.
Was hat sich bei der Vermögensfreigrenze geändert?
Um Hilfe zur Pflege geltend machen zu dürfen, darf kein ausreichendes Vermögen und Einkommen vorhanden sein. Aber es gibt eine Vermögensfreigrenze, und diese ist mit Jahresbeginn bei der Hilfe zur Pflege von 5.000 Euro auf 10.000 Euro pro Person gestiegen. Das bedeutet, dass Menschen, die nicht mehr als 10.000 Euro in bar oder auf dem Konto haben, bereits Hilfe zur Pflege erhalten können. Für Eheleute beträgt der Vermögensfreibetrag 20.000 Euro, hinzu kommt für jedes Kind, das noch finanziert wird, ein Betrag von 500 Euro. Es gibt darüber hinaus weiteres Schonvermögen (zum Beispiel eine Immobilie), für das eigene Voraussetzungen gelten.
Wie wird die Einkommensgrenze berechnet?
Man erhält nur Hilfe zur Pflege, wenn man die monatlichen Beträge nicht selber finanzieren kann. Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, es muss stets ein Eigenanteil geleistet werden. Die Hilfe zur Pflege dagegen kommt vom Sozialamt und wird ausgezahlt, wenn das Einkommen (z.B. Rente) nicht ausreicht. Hier ist zu unterscheiden: Zieht von Eheleuten eine Person ins Pflegeheim und der/die Ehepartner/in bleibt zu Hause, übernimmt das Sozialamt den Teil der Kosten, der über der Einkommensgrenze liegt. Diese Einkommensgrenze ist abhängig von den sogenannten Regelbedarfsstufen, die sich ebenfalls erhöht haben (in der Regelbedarfsstufe I auf 502 Euro). Wer als allein lebende Person ins Pflegeheim zieht, muss dagegen das gesamte Einkommen für die Kosten des Pflegeheims einsetzen. Es verbleibt dann nur ein Taschengeld für eigene Ausgaben in Höhe von 135,54 Euro. In diesem Fall tritt die Hilfe zur Pflege ein, wenn mit dem eigenen Einkommen die Kosten nicht vollständig gedeckt werden können.
Welche Hilfen gibt es noch?
Es stehen verschiedene staatliche Hilfen zur Verfügung. Zum einen kann in NRW Pflegewohngeld beantragt werden. Außerdem gibt es bundesweit Wohngeld – auch im Pflegeheim. Auch hier gibt es Regeln, wie viel Vermögen vorhanden sein darf und ab welchem Einkommen es diese Hilfe gibt. Betroffene Menschen sollten sich nicht scheuen, sich beraten zu lassen und diese Hilfen zügig zu beantragen. Denn die staatliche Unterstützung wird ab der Antragstellung ausgezahlt. Auch wenn die Bearbeitung länger dauern sollte, wird das Geld ab diesem Zeitpunkt berechnet.
Weiterführende Infos und Links:
• Mehr zu Kosten im Pflegeheim auf unserer Themenseite (Stichwort Finanzierung): www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesu ... lege/infos
• Mehr zu Heimentgelten, Pflegewohngeld, Freibeträgen und Sozialhilfe im Online-Seminar der Verbraucherzentrale NRW am 26.01.2023 von 16-17 Uhr. Anmeldung unter : www.edudip.com/de/webinar/heimentgelt-2 ... fe/1719668
Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
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Quelle: Pressemitteilung vom 26.01.2023
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Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit“: AWO warnt vor Kollaps der Pflege
„Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit“: AWO warnt vor Kollaps der Pflege
Berlin, den 25.02.2023. Die Arbeiterwohlfahrt warnt vor einem Kollaps der Pflegefinanzierung in Deutschland. Die Situation sei so dramatisch wie nie zuvor. Der Verband fordert von der Bundesregierung nun umgehend eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung.
„Man muss es ganz deutlich sagen: Das System ist am Ende“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die letzte Regierung hat nach vielen einzelnen Reformen der Pflegeversicherung den großen Wurf versäumt und die Finanzierung der Pflege nicht sichern können. Die Ampelkoalition muss jetzt dringend handeln und die Pflegeversicherung von Grund auf reformieren. Tut sie es nicht, wird das Pflegesystem in Deutschland kollabieren.“
In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro.
Dazu Kathrin Sonnenholzner: „Immer weniger Menschen können sich ihre Pflege leisten oder finden überhaupt noch professionelle Unterstützung. Die Stimmung bei den Pflegekräften ist auf einem Tiefpunkt angelangt, das Vertrauen in die Politik tendiert inzwischen gegen Null, die Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit.“
Die Arbeiterwohlfahrt hat deshalb in ihrem Bundesausschuss die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Gefordert wird darin unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige, eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung sowie Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen.
Die vollständige Resolution gibt es hier zum Download.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jennifer Rotter
____________________________
AWO Bundesverband e. V.
Abteilung Kommunikation
Pressesprecherin
T.: + 49 (0) 30 26309218
Mobil: +49 1511 200 50 66
F.: + 49 (0) 30 2630932218
jennifer.rotter@awo.org
www.awo.org
Berlin, den 25.02.2023. Die Arbeiterwohlfahrt warnt vor einem Kollaps der Pflegefinanzierung in Deutschland. Die Situation sei so dramatisch wie nie zuvor. Der Verband fordert von der Bundesregierung nun umgehend eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung.
„Man muss es ganz deutlich sagen: Das System ist am Ende“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die letzte Regierung hat nach vielen einzelnen Reformen der Pflegeversicherung den großen Wurf versäumt und die Finanzierung der Pflege nicht sichern können. Die Ampelkoalition muss jetzt dringend handeln und die Pflegeversicherung von Grund auf reformieren. Tut sie es nicht, wird das Pflegesystem in Deutschland kollabieren.“
In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro.
Dazu Kathrin Sonnenholzner: „Immer weniger Menschen können sich ihre Pflege leisten oder finden überhaupt noch professionelle Unterstützung. Die Stimmung bei den Pflegekräften ist auf einem Tiefpunkt angelangt, das Vertrauen in die Politik tendiert inzwischen gegen Null, die Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit.“
Die Arbeiterwohlfahrt hat deshalb in ihrem Bundesausschuss die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Gefordert wird darin unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige, eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung sowie Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen.
Die vollständige Resolution gibt es hier zum Download.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jennifer Rotter
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Pflegereform: Keine Entlastung für Pflegeeinrichtungen in Sicht
Pflegereform: Keine Entlastung für Pflegeeinrichtungen in Sicht
Im Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz haben stationäre Einrichtungen das Nachsehen. Träger erkennen weiterhin keine Planungssicherheit.
Berlin/Freiburg: 28.02.2023 | Zum seit Freitag vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheits-ministeriums für eine Pflegereform sagt die VKAD-Vorstandsvorsitzende Eva-Maria Güthoff:
„Das Bundesgesundheitsministerium macht es sich mit dem Gesetzentwurf zu einfach. Anstatt die Pflegeeinrichtungen zu stärken, werden pflegende Angehörige in die Pflicht genommen. Angesichts der insgesamt dramatischen Lage in der Langzeitpflege – unbelegter Plätze, abgesagter oder reduzierter Touren im ambulanten Dienst und unattraktiven Regelungen bei alternativen Wohnformen – ist das nicht nachzuvollziehen.
Die geplante Zusammenführung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wirkt pflegepolitisch wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Die dadurch sowohl für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen als auch für die Leistungserbringer steigende Flexibilität kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass pflegende Angehörige zunehmend Absagen aus der Langzeitpflege bekommen, wenn sie Entlastung benötigen.
Die im Entwurf geplanten Leistungserhöhungen bringen keine nennenswerten Entlastungen für Pflegeeinrichtungen. Das ist angesichts der derzeitigen Kostenexplosionen, von denen die Langzeitpflege betroffen ist, für die Träger besonders bitter.
Im Referentenentwurf fehlt der Reformansatz, die Pflege steuerfinanziert zu unterstützen. Wenn schon die Beiträge für die Pflegeversicherung erhöht werden, muss gleichzeitig eine Steuerfinanzierung der Pflege beschlossen werden, um der drohenden Unterversorgung in der Langzeitpflege begegnen zu können. Anreiz für gesellschaftliche Solidarität lässt dieser Entwurf nicht erkennen.“
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Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2023
Ansprechpartner für Rückfragen:
Andreas Wedeking, Geschäftsführer VKAD
Telefon 030 28 44 47 852
andreas.wedeking@caritas.de
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Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (01. März 2023, Nr. 09/2023)
Deutscher Pflegerat vermisst Vision
Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) liegt vor. Hierzu bewertet Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Dem Referentenentwurf fehlt die Vision für eine nachhaltige Pflege. Wir vermissen die Idee eines funktionierenden Gesundheitssystems, das alle Gesundheitsfachberufe und alle Sektoren einbezieht.
Der jetzige Referentenentwurf dient vor allem der kurzfristigen Rettung der Finanzen der Pflegeversicherung. Nicht aufgefangen werden die immensen Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen, die zu großen zusätzlichen Belastungen der Sozialhilfeträger führen werden.
Eine wirkliche, zeitnah erforderliche Strukturreform der Pflegeversicherung steht nach wie vor aus, in der bezüglich der pflegebedingten Kosten der ´Sockel-Spitze-Tausch´ aufzugreifen ist. Benötigt werden tatsächliche qualitative Verbesserungen der pflegerischen Versorgung und deren Sicherung. Die beruflich Pflegenden müssen gestärkt werden. Die Bedingungen für pflegende Angehörige müssen sich verbessern. Benötigt wird die Neustrukturierung der Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe sowie die Anerkennung der Langzeitpflege als Teil des Gesamtsystems. Dies mit einer sinnvollen Zusammenführung von SGB V- und SGB XI-Leistungen.
Abgelenkt wird in den Regelungen des Referentenentwurfs zur Personalausstattung mit qualifizierten Pflegehilfskräften von der im Koalitionsvertrag festgelegten Harmonisierung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz. Der Entwurf enthält entgegengesetzt dazu eine umfassende Lockerung der beruflichen Qualifikationen für Pflegehilfskraftpersonal bis hin zur Anerkennung von nur berufspraktischer Erfahrungen sowie nicht zu tolerierende langjährige Übergangsregelungen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit.
Wenn der Bund und die Länder nicht unverzüglich die notwendigen Inhalte sowie Ausbildungsstrukturen für den bundeseinheitlichen Pflegeassistenzberuf schaffen, kann die qualitativ und quantitativ gebotene Einführung des neuen bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens schon im ersten Schritt zum 1. Juli 2023 nicht gelingen. Dies hat unabsehbare Folgen für die Sicherstellung der Pflege in allen Versorgungsbereichen.“
Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (01. März 2023, Nr. 09/2023)
Deutscher Pflegerat vermisst Vision
Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) liegt vor. Hierzu bewertet Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Dem Referentenentwurf fehlt die Vision für eine nachhaltige Pflege. Wir vermissen die Idee eines funktionierenden Gesundheitssystems, das alle Gesundheitsfachberufe und alle Sektoren einbezieht.
Der jetzige Referentenentwurf dient vor allem der kurzfristigen Rettung der Finanzen der Pflegeversicherung. Nicht aufgefangen werden die immensen Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen, die zu großen zusätzlichen Belastungen der Sozialhilfeträger führen werden.
Eine wirkliche, zeitnah erforderliche Strukturreform der Pflegeversicherung steht nach wie vor aus, in der bezüglich der pflegebedingten Kosten der ´Sockel-Spitze-Tausch´ aufzugreifen ist. Benötigt werden tatsächliche qualitative Verbesserungen der pflegerischen Versorgung und deren Sicherung. Die beruflich Pflegenden müssen gestärkt werden. Die Bedingungen für pflegende Angehörige müssen sich verbessern. Benötigt wird die Neustrukturierung der Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe sowie die Anerkennung der Langzeitpflege als Teil des Gesamtsystems. Dies mit einer sinnvollen Zusammenführung von SGB V- und SGB XI-Leistungen.
Abgelenkt wird in den Regelungen des Referentenentwurfs zur Personalausstattung mit qualifizierten Pflegehilfskräften von der im Koalitionsvertrag festgelegten Harmonisierung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz. Der Entwurf enthält entgegengesetzt dazu eine umfassende Lockerung der beruflichen Qualifikationen für Pflegehilfskraftpersonal bis hin zur Anerkennung von nur berufspraktischer Erfahrungen sowie nicht zu tolerierende langjährige Übergangsregelungen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit.
Wenn der Bund und die Länder nicht unverzüglich die notwendigen Inhalte sowie Ausbildungsstrukturen für den bundeseinheitlichen Pflegeassistenzberuf schaffen, kann die qualitativ und quantitativ gebotene Einführung des neuen bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens schon im ersten Schritt zum 1. Juli 2023 nicht gelingen. Dies hat unabsehbare Folgen für die Sicherstellung der Pflege in allen Versorgungsbereichen.“
Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Pflegegesetz löst Zusagen nicht ein
Pflegegesetz löst Zusagen nicht ein
(07.03.23) Der AOK-Bundesverband hat den Bund aufgefordert, seiner Finanzverantwortung gerecht werden. Die im Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) geplanten Anhebungen bei Pflegesachleistungen und Pflegegeld seien überfällig. "Allerdings vermissen wir in dem Gesetzentwurf eine nachhaltige und ordnungspolitisch sinnvolle Finanzierungslösung für diese Maßnahmen", sagte Vorstandschefin Dr. Carola Reimann anlässlich der Verbändeanhörung am Donnerstag (9. März). Das Versprechen der Ampel einer dauerhaften finanziellen Stärkung der Sozialen Pflegeversicherung durch zusätzliche Bundesmittel werde nicht eingelöst.
Das vollständige Statement:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 26269.html
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Quelle: Pressemitteilung vom 07.03.2023
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Dringend notwendige Gesamtreform der Pflegeversicherung wieder vertagt
Dringend notwendige Gesamtreform der Pflegeversicherung wieder vertagt
BAGSO kritisiert Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen stellt mit großer Enttäuschung fest, dass die längst überfällige Gesamtreform der Pflegeversicherung abermals vertagt wurde. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege gebe „keine aus-reichenden Antworten auf die drängenden Fragen in der Pflege in einer alternden Gesellschaft“, sagte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. Die BAGSO kritisiert insbesondere, dass er keine Lösung für eine stabile und sozialverträgliche Finanzierung der steigenden Kosten in der Pflege bietet.
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mahnt die BAGSO, dass die Finanzsituation der Pflegeversicherung nicht allein durch Beitragserhöhungen verbessert werden kann. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht der Referentenentwurf keine Entlastungen auf der Ausgabenseite vor. So war geplant, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen herauszunehmen und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln statt aus der Pflegeversicherung zu bezahlen. Auch wurden keine Regelungen getroffen, um der Kommerzialisierung der Pflege Grenzen zu setzen.
„Die Pflege hat sich zunehmend zu einem lukrativen Markt entwickelt, in dem Wirtschaftlichkeitsaspekte und Renditeerwartungen der Investoren immer stärker die entscheidende Rolle spielen. Die BAGSO sieht mit großer Sorge, dass auf diese Weise Pflegeversicherungsbeiträge und Fördermittel nicht den Pflegebedürftigen und ihrer Pflege zugutekommen, sondern in falsche Kanäle fließen. Hier fehlen im Reformvorhaben die notwendigen gesetzlichen Schranken, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken,“ so Katrin Markus, Mitglied im Vorstand der BAGSO.
Die BAGSO begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für mehr Transparenz in der Arbeit des Qualitätsausschusses Pflege, ebenso die seit Langem geforderte Stärkung der Arbeit der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen, die die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen im Ausschuss vertreten.
Zur Stellungnahme
Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de
twitter.com/bagso_de
www.facebook.com/bagso.de
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Pflegereform greift zu kurz und belastet Beitragszahlende einseitig – Staat zieht sich aus der Verantwortung
Fachanhörung zum Referentenentwurf: Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
Pflegereform greift zu kurz und belastet Beitragszahlende einseitig – Staat zieht sich aus der Verantwortung
(Berlin, 7.3.2023) Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) greift aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zu kurz und erfüllt nicht die selbstgesteckten Ziele der Ampelkoalition für eine umfassende nachhaltige Finanzreform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Dies erklärt der vdek anlässlich der Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 9.3.2023 in Berlin.
Zwar sieht der Entwurf einige Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige vor. Dazu gehört die Zusammenlegung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wie auch die Anpassungen bzw. Dynamisierungen des Pflegegeldes und der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge in mehreren Stufen. Zudem sollen die seit 2022 gezahlten gestaffelten Leistungszuschläge zur Reduktion der Eigenanteile in der stationären Pflege zum 1.1.2024 um fünf bis zehn Prozent steigen. Diese moderaten Anhebungen und Dynamisierungen reichten aber nicht aus, um die Kostensteigerungen durch höhere Löhne und allgemeine Teuerungen auch nur annähernd auffangen zu können, betont Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Abwesenheitsvertreter der Vorstandsvorsitzenden.
Bund und Länder ziehen sich aus der Verantwortung
Zur Finanzierung der Defizite und zusätzlichen Leistungen sollen laut Gesetzentwurf allein die Beitragszahlenden ab Juli 2023 zur Kasse gebeten werden. „Das ist völlig inakzeptabel und widerspricht den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Erhöhung von Steuerzuschüssen für die SPV“, so Meyers-Middendorf. Der Bund stehle sich erneut aus der politischen Verantwortung. Entgegen der Versprechungen der Ampelkoalition werden die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger nicht aus Steuermitteln finanziert. Das würde zu einer Entlastung um bis zu 3,7 Milliarden Euro jährlich führen. Auch die Ausbildungskostenumlage werde nun nicht aus den einrichtungsbezogenen Eigenanteilen ausgegliedert und wie angedacht über Steuern finanziert. Auch die Bundesländer bleiben weiter von finanziellen Belastungen verschont. „Sie müssen endlich Verantwortung übernehmen und die Investitionskosten der stationären Altenpflege vollständig übernehmen“, so Meyers-Middendorf. Dies würde die Pflegebedürftigen monatlich um durchschnittlich 472 Euro entlasten.
Umsetzung des BVerfGE-Urteils kommt zu spät
Der im Gesetzentwurf enthaltene Vorschlag zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), nach dem ab 1.7.2023 bei der Berechnung der Beitragshöhe für die SPV nach Anzahl der Kinder zu differenzieren, ist nach Auffassung des vdek sachgerecht. Allerdings würden vor dem Hintergrund der geplanten Beitragserhöhungen im Vergleich zum Status quo tatsächlich nur Familien mit vier und mehr Kindern entlastet. Es sei zudem absehbar, dass aufgrund der viel zu späten gesetzlichen Konkretisierung die umfänglichen Vorbereitungsmaßnahmen und Softwareumstellungen nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgesehen, bis zum Juli umgesetzt werden könnten. Es erfordere mindestens eine neun Monate Vorlaufzeit, bis die neuen Werte in die Prozesse und Software der Pflegekassen implementiert sind. Zudem müsse zunächst die individuelle Kinderzahl ermittelt und die Angaben geprüft werden.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.302023
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com